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    EU-Vermittlerrichtlinie

    Aufgrund der Versicherungsvermittlerverordnung sind wir dazu verpflichtet, die so genannten statusbezogenen Angaben noch vor dem Erstgespräch auszuhändigen.

    Um dieser Informationspflicht nachzukommen, stellen wir Ihnen die gesetzlich geforderten - für Sie wichtigen - Statusinformationen an dieser Stelle für die Homann Versicherungs--Agenturen GmbH zur Verfügung und bitten Sie, diese in Ihrem eigenen Interesse zur Kenntnis zu nehmen.

    Informationsblatt gem. § 11 Versicherungsvermittlerverordnung